Klasse B/BF17
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Bemerkung: Eingeschlossene Klasse AM, L, Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
Klasse B/BF17 - Automatik
Diese Entlastung hat den Vorteil, dass man sich besser auf den Verkehr konzentrieren kann und nicht durch Kuppeln und Schalten abgelenkt wird. Wenn Sie Ihre Ausbildung und praktische Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe machen, ist das Fahren mit Schaltwagen nicht erlaubt.
Aber siehe dazu „Klasse B197“!
„Klasse“ B197
(Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B)
Ab 01.04.2021 dürfen sowohl Schalt- als auch Automatik-Fahrzeuge der Klasse B gefahren werden, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Voraussetzung: 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen, im Anschluss erfolgt eine Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer (Dauer 15 Min.).
Nachteil: Wer die Klasse BE (Anhänger) erwerben möchte, muss die BE-Fahrprüfung mit einem Schaltgetriebefahrzeug ablegen, oder darf Anhänger der Klasse BE nur mit einem Automatikfahrzeug ziehen.
„Klasse“ B96
(Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Bemerkung: Ohne Prüfung, nur Schulung erforderlich!
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei
begleiteten Fahren (BF17)
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Bemerkung: Vorbesitz Klasse B
Praktische Prüfung
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei
begleiteten Fahren (BF17)